Hilfe und Barrierefreiheit
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit heißt, dass Websites, mobile Anwendungen und sonstige Online-Dienste für die öffentliche Kommunikation für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden. Die angebotenen Inhalte müssen wahrnehmbar (leichteres Sehen und Hören des Inhalts), nutzbar, verständlich und für technische Hilfsmittel geeignet sein. Digitale Barrierefreiheit betrifft alle Behinderungen, die die Nutzung von Online-Diensten für die öffentliche Kommunikation erschweren. Hierzu zählen dauerhafte oder vorübergehende körperliche, sensorische, geistige, kognitive und psychische Behinderungen.
Unsere Strategie für Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit ist ein ständiges Anliegen in den Phasen der Konzeption und Umsetzung der Websites und mobilen Anwendungen, die wir für unsere Kunden und für unsere Mitarbeitenden bereitstellen.
Richtlinie (EU) 2016/2102
Gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen, mit dem die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 2. Dezember 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen umgesetzt wurde, und verpflichtet sich unsere Gruppe übereinstimmend mit ihren Zielen und Verpflichtungen dazu, ihre Websites (Internet, Intranet und Extranet) und ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zu machen.
Wir erarbeiten und veröffentlichen ein Mehrjahresschema zur barrierefreien Umgestaltung. Unsere Strategie für digitale Barrierefreiheit sowie die jährlichen Maßnahmenpläne zur barrierefreien Umgestaltung unserer Websites und mobilen Anwendungen werden dort festgehalten.
Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen und die nationalen Umsetzungsvorschriften zielen auf digitale Produkte/Materialien und Dienstleistungen für Privatkunden ab. Diese müssen 100% der in der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Um die gesetzlichen Verpflichtungen bestmöglich zu verwalten, wurde auf der Ebene des Crédit Mutuel Alliance Fédérale und seiner europäischen Tochtergesellschaften eine entsprechende Organisationsstruktur aufgebaut.
Alle Dienste, die von der Richtlinie betroffen sind, wurden in einem Verzeichnis erfasst.
Für Teams, die diese Dienstleistungen entwickeln und Inhalte produzieren, wurde eine Schulungs- und Informationsstrategie mit einem speziellen Portal zur Barrierefreiheit eingeführt, um die Barrierefreiheit in jeder Phase zu integrieren.
Unser Prozess der Entwicklung und Produktion von Inhalten wurde überarbeitet, um die Barrierefreiheit in seine verschiedenen Phasen mit einer Verpflichtung zur Selbstkontrolle mithilfe interner Tools zu integrieren.
So umfasst dieser Prozess für den zugänglichen Bereich die Barrierefreiheit ab der Konzeption und ein obligatorisches Schulungsprogramm, um die Einhaltung der Vorschriften effizient zu gewährleisten.
Regelmäßige Audits werden auf der Grundlage des RAWeb (Web Accessibility Assessment Framework) für Websites und des RAAM (Mobile Application Accessibility Assessment Framework) für mobile Anwendungen geplant; wir haben uns für diese Frameworks entschieden, da sie derzeit die einzigen sind, die die gesamte europäische Norm abdecken.
Die Prüfnachweise werden in einem internen Repository abgelegt, und die Prüfergebnisse für die einzelnen Dienste werden jeweils auf der Website veröffentlicht, auf der die betreffenden Dienste bereitgestellt werden.
Einzelheiten zu unserer Organisationsstruktur und unseren Prozessen, die sich mit der Barrierefreiheit unserer Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dienstleistungen befassen, sind in unserer Richtlinie zur Barrierefreiheit dokumentiert.
Erklärungen zur Barrierefreiheit
Bei einer Prüfung der Barrierefreiheit kann der Grad der Konformität mit einem Regelwerk festgestellt werden.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit werden die Bedingungen und Ergebnisse der Prüfung beschrieben.
Website
Erklärung zur Barrierefreiheit aufrufen für die WebsiteHilfe zur Nutzung der Website
Hauptnavigation
Die Website besitzt ein Hauptmenü, über das auf die verschiedenen Rubriken der Website zugegriffen werden kann.
Es befindet sich immer an der gleichen Stelle, egal welche Seite aufgerufen wird.
Sonstige Navigationssysteme
- Ein Plan der Website kann über einen Link im Fußbereich der Seite aufgerufen werden
Strukturierung der Seiten
Alle Seiten sind gleich aufgebaut und in mehrere Bereiche gegliedert:
- Banner oder Kopfbereich der Seite
- Hauptnavigation, in der sich das Menü der Website befindet
- Hauptinhalt
Navigation nach Überschriften
Die Verwendung von Überschriftenebenen im Hauptinhalt unserer Seiten bietet mehrere Vorteile:
- Ein besseres Verständnis des Seiteninhalts durch die Hierarchisierung der Informationen
- Die Möglichkeit, ein Inhaltsverzeichnis zu extrahieren (durch eine Funktion des Screenreaders), das einen zusammenfassenden Überblick über den Inhalt der Seite ermöglicht
- Bildschirmleser bieten die Möglichkeit, eine Überschrift direkt anzusteuern oder von Überschrift zu Überschrift zu springen und so schnell und effektiv die Seite zu überfliegen
Sprungmarken (Skiplinks)
Die Sprungmarken am Anfang des Dokuments erlauben eine vereinfachte Navigation zu den Hauptbereichen der Seite und den Zugriff auf wichtige Funktionen der Website. Standardmäßig sind sie verborgen und werden erst sichtbar, wenn sich der Fokus darauf befindet.
Die Sprungmarken erlauben es, direkt zur gewünschten Stelle zu gelangen:
- Zum Hauptinhalt der Seite
- Zum Hauptmenü
- Zum Kopfbereich der Seite
- Zum Fußbereich der Seite
- Zum Postfach in Ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich
Textgröße und Zoom
Für die Schriftgröße sämtlicher Texte werden relative Einheiten verwendet, sodass sie in den meisten Browsern angepasst werden kann.
Unsere Website lässt sich über die grafische Darstellung vergrößern, das Layout bleibt dabei erhalten.
Tastaturnavigation bei interaktiven Komponenten
Die Website enthält Komponenten, die auf JavaScript basieren.
Die neueren Komponenten sind so konzipiert, dass sie über die Tastatur und mit einem Bildschirmleser bedient werden können (z. B. JAWS oder NVDA).
Feedback und Kontakt
Falls Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Dienste haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.Beschwerdewege
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen oder sich an den Mediator zu wenden. Für die Einreichung einer Beschwerde stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung:
- Sie können eine Nachricht an die französische Rechtsschutzstelle senden (https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/)
- Sie können sich an den Beauftragten der Rechtsschutzstelle in Ihrer Region wenden (https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues)
- Sie können einen Brief (portofrei, keine Briefmarke aufkleben) an die Rechtsschutzstelle schicken, Adresse: Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07, Frankreich.